1. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Schandert Büro- und Objekteinrichtung. Abweichende Bestimmungen, insbeson-dere Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Abmachungen mit unseren Vertretern, auch schriftlich erteilte Aufträge, müssen von uns ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote

Unseren Angeboten liegen die hier festgelegten Liefer- und Zah-lungsbedingungen zugrunde. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Mit Zugang eines unterzeichneten Auftragen bei der Schandert Büro- und Objekteinrichtung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Käufer ist ab diesem Zeitpunkt zur Abnahme der Ware verpflichtet.

3. Auftragsbestätigung

Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Käufer die Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftrags-bestätigung. Erhalten wir vor der Auslieferung der Ware Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhält-nisse des Käufers oder eine entsprechend ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, so können wir die Lieferung von vorheriger Zahlung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann in diesem Fall keinen Schadenersatz geltend machen.

4. Stornierung — Rücktritt — Warenrücknahme

Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, so behalten wir uns vor, die entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts und/oder der Rücknahme gelieferter Ware, die bereits im Gebrauch war, wird eine Wertminderung nach Gebrauchsüberlassung in Rechnung gestellt, die innerhalb des 1. Jahres 50 von 100 des Bestellpreises danach 70 von 100 des Bestellpreises beträgt. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

5. Lieferungen

Die Auslieferungen erfolgen nach unserer Wahl per LKW, Spedition oder Bahn. Ist im Angebot der Versand explizit aufgeührt, liefern wir frachtrei Bordstein bei einem Warenwert von mindestens 250,00 €. Bei geringerem Wert berechnen wir 5% vom Rechnungs-betrag als Frachtanteil. LKW —Anfahrt und Entladung müssen gewärleistet sein. Das Vertragen der Ware beim Benutzer geht zu Lasten des Käufers. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

6. Transportrisiko

Bei Versand durch unser Fahrzeug oder unseren Vertragsspediteur geht die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder Ver-tragsspediteur des Käufers geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware im Geschäftslokal oder in unserem Lager auf den Käufer über.

7. Lieferzeit und Lieferbehinderung

Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt dem Käufer vorbehalten. Soweit die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, insbesondere durch Lieferverzögerung von Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, verlängert sich die Lieferzeitzeit in angemessenem Umfang. Wird in Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses (z. B. Streik, Krieg, Naturkatastrophe, Hyperinflation o.ä.) oder aus sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten, sofern wir die Behinderung dem Kunden unverzüglich schriftlich angezeigt haben. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so wird die  Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann. Die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung ist verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
Werden Lieferungen nicht fristgemäß abgenommen, so ist die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen und Schadenersatz zu fordern.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Übernahme der Lieferung der Fa. Schandert Büro-und Objekteinrichtung schriftlich anzuzeigen. Branchenübliche, technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare z. B. in der Natur des Holzes liegenden Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Für genaue Übereinstimmung mit Farbmuster sowie die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Der Käufer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur dann, wenn die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung die Nachbes-serung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterläßt. Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung erfolgen. Rücksendungen, die der Käufer zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Käufers. Für sämtliche Arbeiten wie Aufstellung, Verankerung, Elektrifizie-rung, usw. die vom Käufer in eigener Verantwortung durchgeführt werden, übernimmt die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrich-tung keine Verantwortung. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesse-rung verlangen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtig-keit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten ab der Übergabe der Ware. Gewährleistungansprüche wegen offensicht-licher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen einer Woche seit Übernahme der Ware rügt.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung behält sich das Eigntum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forde-rungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Die Vorbehaltsware darf von dem Käufer weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Ko-sten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer erklärt sich hierdurch mit der Herausgabe einverstanden. Verkauft oder vermietet der Käufer die Vorbehaltsware an Dritte weiter, so tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung alle Forderungen und Rechte an die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung gehörenden Gegenständen verarbei-tet oder untrennbar verbunden, so erwirbt die Fa. Schandert Büro-und Objekteinrichtung das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt
der Verarbeitung oder Verbindung. Gleiches gilt, wenn die Ware der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung mit anderen be-weglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Lieferer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehalts-ware oder in die der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten hat der Käufer der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung unver-züglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Vorbehaltswae oder Forderungen aus diesen dürfen vom Käuferkeinesfalls anderweitig als Sicherheit angeboten oder vergeben werden; es sei denn, der Käufer hat alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegenüber der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung erfüllt.

10. Muster

An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstige Unterlagen und Mustern behält sich die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrich-tung ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Verkäufers weitergegeben werden. Musterstücke sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt werden. Besondere Farbgebungen nach Wunsch des Käufers zählen ebenfalls als Sonderanfertigungen.

11. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschließlich das Gericht am Sitz der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung zuständig, soweit dies vom Gesetz nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

12. Zahlungsbedingung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab gültiger Firmenanschrift der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung. Die Zahlungsbedingungen lauten wie folgt: 40 % bei Auftragserteilung 30 % bei Lieferung 30 % nach Abnahme Zalungen sind spätestens 10 Tage nach Fälligkeit zu leisten. Die Gewährung von Skonto ist in den einzelvertraglichen Regelungen gesondert zu vereinbaren. Die Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung behält sich vor 100% Vorkasse bei Neukunden zu nehmen, der Käufer kann als Absicherung eine Vertragserüllungbürgschaft bzw. Bankbürgschaft verlangen. Kommt der Käufer in Verzug, sind Zinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Sonderpreise und Rabatte verlieren bei Verzug eben-falls ihre Gültigkeit und es gelten die angegebenen gewöhnlichen Preise der Fa. Schandert Büro- und Objekteinrichtung. Gewährleitungseinbehalte sind nicht möglich. Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen ist unstatthaft, auch bei Beanstandungen oder Gegenforderungen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Bei Wechselzahlungen gehen Wechselkosten zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nur angenommen, wenn die Diskontierung möglich ist.

13. Schlußbemerkung

Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Lieferbedingungen nicht berührt.

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